Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Essilor GmbH

  1. Geltungsbereich der AGB

1.1 Für sämtliche mit der Essilor GmbH für Online-Werbung geschlossenen Verträge gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“).

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis der Essilor GmbH nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Essilor GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

1.3 Die Essilor GmbH ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Dazu wird die Essilor GmbH seine Kunden rechtzeitig, mindestens aber einen Monat vorher, über die Änderungen unterrichten.

  1. Werbeauftrag

2.1 „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere in Onlinemedien, zum Zwecke der Verbreitung. Auch die Produktion von Werbemitteln kann vom Werbeauftrag erfasst sein. Der Vertrag wird zwischen der Essilor GmbH und einem Auftraggeber abgeschlossen.

2.2 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die Angebote und Preislisten der Essilor GmbH, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen AGB für das betreffende Medium entsprechend.

  1. Werbemittel, die bei der Essilor GmbH bestellt werden können

3.1 Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

  • aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
  • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).

3.2 Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung und ihres Inhalts nicht unmittelbar als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

3.3 Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich diejenigen Formate in Frage, welche im jeweils gültigen Angebot bzw. der gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Die Schaltung von davon abweichenden Sonderformaten und –werbeformen ist nur nach Rücksprache und mit Zustimmung der Essilor GmbH möglich.

  1. Vertragsschluss

4.1 Sofern zum Vertragsschluss die Selbstbuchungsplattform der Essilor GmbH benutzt wird, kommt sowohl ein Vertrag über die Nutzung der Plattform, als auch ein Vertrag über die Schaltung und Auslieferung einer Werbekampagne zustande.

4.2 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag zwischen Essilor GmbH und dem Auftraggeber entweder durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen diese AGB zugrunde.

4.3 Von einem Vertragsschluss ausgeschlossen sind Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

  1. Vertragsdauer, Abwicklungsfrist

Ist zwischen den Parteien kein Zeitraum individuell vereinbart worden, sind Werbemittel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Vertrags das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.

  1. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 5 genannten Frist, unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten, auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

  1. Nachlasserstattung

7.1 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die Essilor GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an die Essilor GmbH zu erstatten.

7.2 Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund des Angebots oder der Preisliste, zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

  1. Ablehnungsbefugnis

8.1 Die Essilor GmbH behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn

  • deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
  • deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
  • deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist
  • die beworbene Ziel-URL gegen einen dieser Ausschlussgründe verstößt.

8.2 Insbesondere kann die Essilor GmbH ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. Die Essilor GmbH behält in diesem Fall seinen vereinbarten Vergütungsanspruch.

8.3 In den Fällen des 9.1. wird die Essilor GmbH den Auftraggeber benachrichtigen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, die Essilor GmbH eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/oder Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten kann die Essilor GmbH dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Geht dieser Ersatz, bzw. die neue Ziel-URL, nicht mehr rechtzeitig für die Einhaltung des ursprünglichen Schaltungstermins bei der Essilor GmbH ein, behält die Essilor GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt.

  1. Rechtegewährleistung

9.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt der Essilor GmbH im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die Essilor GmbH von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Essilor GmbH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

9.2 Der Auftraggeber überträgt der Essilor GmbH sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

  1. Gewährleistung der Essilor GmbH

10.1 Die Essilor GmbH gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall bei Dritten (z. Bsp. anderen Providern oder Online-Diensten) aufgrund Systemversagens
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
  • durch einen Ausfall der Ad-Server, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

10.2 Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10.3 Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

10.4 Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

10.5. Der Auftraggeber hat das geschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die fristgerechte Mängelrüge, so gilt die Schaltung des Werbemittels als genehmigt. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall die Kosten für etwaige von ihm gewünschte nachträgliche Änderungen.

  1. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die die Essilor GmbH nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch der Essilor GmbH bestehen.

  1. Haftung

12.1 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Essilor GmbH, ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

12.2 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  1. Preise

13.1 Es gilt das im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Angebot bzw. die veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für die Essilor GmbH bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von der Essilor GmbH mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

13.2 Nachlässe bestimmen sich nach dem jeweils gültigen Angebot, bzw. der jeweils gültigen Preisliste.

  1. Zahlungsverzug

14.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Die Essilor GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

14.2 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die Essilor GmbH, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

  1. Kündigung

15.1 Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

15.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien vorbehalten. Die Essilor GmbH ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist.

15.3 Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann die Essilor GmbH mit sofortiger Wirkung die Schaltung des oder der Werbemittel absetzen. Etwaige gewährte Rabatte hat der Auftraggeber in diesem Fall an die Essilor GmbH zurückzuerstatten.

  1. Informationspflichten der Essilor GmbH

Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es der Essilor GmbH, die Zahl der Zugriffe auf das/die Werbemittel innerhalb von zehn Werktagen nach Ausführung des Auftrags für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten.

  1. Datenanlieferung, Bereitstellung der Werbemittel

Die Essilor GmbH ist berechtigt, die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden von diesen erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen und diese an beauftragte Dienstleister im Rahmen der Auftragsbearbeitung weiterzugeben.

  1. Erfüllungsort/Gerichtsstand

18.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Essilor GmbH.

18.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von Essilor GmbH. Soweit Ansprüche der Essilor GmbH nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.

Stand 01.09.2016